Der Allianz Cyber-Schutz bietet nicht nur Versicherungsschutz bei Cyber-Attacken, sondern auch wenn die Daten verlorengehen.
3 gute Gründe für den Allianz CyberSchutz
Es gibt keine hundertprozentige Sicherheit
Die Anzahl der Cyber-Angriffe nimmt stetig zu, genauso wie die Professionalisierung der Angreifer. Selbst die modernsten Sicherheitsvorkehrungen stellen keine Garantie dar, Hackerangriffe unbeschadet zu überstehen.
Betriebsunterbrechungen können für Unternehmen existenzbedrohend sein
Nicht nur Online-Shops, sondern beispielsweise auch Buchhaltung, Produktionssteuerung und Lagerlogistik sind zunehmend an das Internet angebunden und bieten ein Einfallstor für Angreifer. Ein Ausfall dieser Systeme kann zu beträchtlichem finanziellen Schaden führen.
Strengere gesetzliche Regelungen zum Datenschutz
Die Datenschutzgrundverordnung, welche mit Mai 2018 anwendbar wird, sieht verschärfte Regeln zum Datenschutz vor. Um das Risiko für den Betrieb tragbar zu machen, werden einerseits ein kräftiges finanzielles Backup und andererseits auf derartige Behördenverfahren spezialisierte Rechtsanwälte benötigt.
Nutzen des Allianz Cyber-Schutzes
Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche
Versichert sind:
- Schadenersatzansprüche wegen einer Datenschutz oder einer Vertraulichkeitsverletzung
- Schadenersatzansprüche wegen unzureichender Netzwerksicherheit
- Schadenersatzansprüche wegen rechtswidriger digitaler Kommunikation (Marken- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht)
- Vertragsstrafe wegen Verletzung von Payment Card Industry Sicherheitsstandards
Versicherungsschutz für bestimmte Eigenschäden
Im Rahmen der Versicherungssumme sind versichert die Betriebsunterbrechung bis max. 3 Monate durch die teilweise oder komplette Nichtverfügbarkeit des Computersystems aufgrund
- eines Cyber-Angriffs oder
- der Verfügung einer Datenschutzbehörde oder
- der Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung eines Versicherten aufgrund einer Datenschutz- oder Vertraulichkeitsverletzung, sowie der notwendige Wiederherstellungsaufwand.
Wiederherstellungsaufwand sind die entstandenen angemessenen Honorare, Auslagen und Aufwendungen für einen IT-Berater zum Zwecke der Wiederherstellung der versicherten Computersysteme.
Versicherungsschutz für Datenschutzverfahren
Der Versicherungsfall tritt mit dem erstmaligen Zugang einer schriftlichen Anzeige zur Einleitung des behördlichen Verfahrens ein.
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Es besteht Versicherungsschutz bei behördlichen Datenschutzverfahren für die Abwehrkosten, wenn ein Straf-, Verwaltungsstrafverfahren oder sonstiges behördliches Verfahren wegen einer Datenschutz- oder einer Vertraulichkeitsverletzung eingeleitet wird.
Versicherungsschutz für Krisenmanagement – Forensische Dienstleistung
Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Versicherungssumme für Forensische Dienstleistungen, um im Falle eines – durch tatsächliche Anhaltspunkte – begründeten Verdachts, dass
- eine Datenschutz- oder Vertraulichkeitsverletzung
oder
- ein Cyber-Angriff
zu einem Schaden führen könnte, feststellen zu lassen, ob und in welchem Ausmaß eines der vorher genannten Ereignisse eingetreten ist, was die Ursache für den Eintritt war und welches die geeigneten Maßnahmen zur Schadenminderung sind.
Es werden in einem solchen Fall die angemessenen Honorare, Auslagen und Aufwendungen eines externen IT-Beraters ersetzt.
Versicherungsschutz für Krisenmanagement – Krisenkommunikation
Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Versicherungssumme für Krisenkommunikation im Fall
- einer Datenschutz- oder Vertraulichkeitsverletzung,
- eines Cyber-Angriffs
- des Vorwurfs durch Medien einer Datenschutz- oder Vertraulichkeitsverletzung
zur Abwehr oder zur Minderung eines Schadens für das Ansehen.
In einem solchen Fall werden die angemessenen Honorare, Auslagen und Aufwendungen eines externen Beraters ersetzt.
Versicherungsschutz für Krisenmanagement – notwendige Informationskosten
Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Versicherungssumme für notwendige Informationskosten, die dem Versicherungsnehmer aufgrund einer behaupteten, tatsächlichen oder vermuteten Datenschutzverletzung oder einer behaupteten, tatsächlichen oder vermuteten Vertraulichkeitsverletzung entstehen.
Informationskosten sind die notwendigen und angemessenen Honorare, Auslagen und Aufwendungen für externe Beratung, welche dadurch entstehen, dass
- Daten auf dem Computer-Systems eines versicherten Unternehmens ermittelt und gesichert werden;
- der Versicherungsnehmer sich über seine Rechtspflichten zur Anzeige der Datenschutzverletzung oder Vertraulichkeitsverletzung gegenüber Datenschutzbehörden, Dritten oder betroffenen Datensubjekten beraten lässt;
- der Versicherungsnehmer entsprechend seiner Rechtspflichten Anzeigen der Datenschutzverletzung oder Vertraulichkeitsverletzung gegenüber den maßgeblichen Datenschutzbehörden oder Dritten vornimmt.
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